Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit – Auslegung von Art. 19 Nr. 2 Buchst. a EuGVVO – „gewöhnlicher Arbeitsort“ eines zwischen Deutschland und den Niederlanden verkehrenden Binnenschiffers
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA – ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber – selbständiger Teil- oder Funktionsbereich