Nichtannahmebeschluss: Zur Altersversorgung eines wegen Überschreitung der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenze dienstvertraglich weiterbeschäftigten Hochschullehrers der ehemaligen DDR (teilw. Parallelentscheidung zu BVerfG, 16.01.2017, 1 BvR 861/13) – Verfassungsbeschwerde teils wegen Subsidiarität unzulässig, iÜ unbegründet