Patentbeschwerdeverfahren – Telefonat zwischen Prüfer und Anmeldevertreter im Prüfungsverfahren ersetzt keine Anhörung – Nachprüfung der Sachdienlichkeit einer Anhörung durch Beschwerdesenat ist auf Rechtskontrolle beschränkt – Einlegung der Beschwerde hätte ohne Verfahrensfehler entbehrlich sein können – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Patentbeschwerdeverfahren – „Cache-Steuergerät und Auswahlverfahren“ – Anhörung im Prüfungsverfahren – zur Sachdienlichkeit der Anhörung nach Erlass von fünf Prüfungsbescheiden – Anmelderin hat ihre Ansprüche jeweils angepasst – Anordnung der Rückzahlung der Beschwerdegebühr