Erfolgloser Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Sache – unter Verletzung der prozessualen Waffengleichheit erstrittener Unterlassungstitel begründet keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG, wenn keine weitere Berichterstattung beabsichtigt wird
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Maßgaben zur Auslegung und Anwendung des § 130 Abs 1 StGB – sowie zur Reichweite der anerkannten Ausnahme vom Allgemeinheitserfordernis des Art 5 Abs 2 GG – hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung wegen Aufstachelung zum Hass iSd § 130 Abs 1 Nr 1 StGB
Nichtannahmebeschluss: Einzelfallbezogen abwägende Subsumtionsentscheidung kann auch im PKH-Verfahren getroffen werden, soweit generelle Maßstäbe geklärt sind – keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: zivilrechtliches Unterlassungsbegehren bzgl identifizierender Presseberichterstattung
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Informationsinteressen bei Löschungsbegehren bzgl Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven