IT- und Medienrecht

Vertragsschluss via eBay: Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versteigerungsplattform zur vorzeitigen Angebotsbeendigung; Anwendbarkeit des Rechts der Fernabsatzverträge

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Patent- und Markenrecht

Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Schuh aus einem Textil mit schmelzbaren Fasern und Filamenten (europäisches Patent)“ – zur Einbeziehung älterer Druckschriften als Stand der Technik

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1 sowie Art 10 Abs 1 GG jeweils iVm dem aus Art 20 Abs 3 GG folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Anordnung von Beschränkungen nach § 119 StPO gegen einen in Haft befindlichen Beschwerdeführer – hier: keine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Fachgerichte

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 1 GG und Art 6 Abs 2 GG durch Entfallen der durch eine Vaterschaftsanerkennung begründete Staatsangehörigkeit des Kindes aufgrund einer erfolgreichen Behördenanfechtung nach § 1600 Abs 1 Nr 5 BGB – Gegenstandswertfestsetzung

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Steuerrecht

(Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)

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Europarecht

Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in anderen Ostblockstaaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge zwischen der DDR und den ehemals sozialistischen Staaten

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Europarecht

Vorlage zur Vorabentscheidung; Aussetzungs- und Vorlagebeschluss; Telekommunikation; vorläufige Entgeltgenehmigung; Konsultations- und Konsolidierungsverfahren

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Patent- und Markenrecht

Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – “Überraschungsei” – Einreichung der Anmeldung in Papierform – niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung der Anmeldung unter Verwendung der Software des DPMA – Software des DPMA unterstützt nur ein bestimmtes Betriebssystem – keine Erstattung des Differenzbetrages – Gebührenzahlung erfolgt mit Rechtsgrund – niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung steht im Einklang mit den Grundsätzen des Gebührenrechts – kein offenkundiger Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung – keine unrichtige Sachbehandlung durch das DPMA – keine Verpflichtung alle auf dem Markt befindlichen Betriebssysteme zu unterstützen – Zulassung der Rechtsbeschwerde – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

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