§ 5 Abs 3 des hessischen Maßregelvollzugsgesetzes (juris: MVollzG HE ), der Bedienstete von privatisierten Maßregelvollzugseinrichtungen ermächtigt, bei Gefahr im Verzug vorläufig besondere Sicherungsmaßnahmen gegen einen im Maßregelvollzug Untergebrachten anzuordnen, mit GG vereinbar – zur Frage, inwieweit Aufgabenübertragungen im Maßregelvollzug auf privatisierte Träger mit Art 33 Abs 4 GG, Art 20 Abs 2 GG und den Grundrechten der in diesen Einrichtungen Untergebrachten in Einklang stehen
Sozialgerichtliches Verfahren – notwendige Beiladung der Krankenkassenverbände und der betreffenden Kassenärztlichen Vereinigung bei Beschlüssen der Zulassungsgremien (hier Berufungsausschuss) – Nachholung im Revisionsverfahren – Medizinisches Versorgungszentrum – ärztlicher Leiter – eigene ärztliche Tätigkeit als Angestellter oder als Vertragsarzt
Vertragsärztliche Versorgung – Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxis an die Grenzen des Fachgebiets und des Versorgungsbereichs auch bei der Vertretung der Partner