Vertragsärztliche Versorgung – kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer Sonderbedarfszulassung bei einer genehmigten, den Bedarf bereits deckenden Zweigpraxis – Berücksichtigung des Bedarfs für einpendelnde Patienten bei der Bemessung des Versorgungsbedarfs – Kriterien für die Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung – gleichrangige Berücksichtigung von Bewerbern um einen nur hälftigen Versorgungsauftrag
Eingruppierung eines Facharztes in die Entgeltgruppe Ä5 TV-Ärzte HE – Übertragung der Leitung durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers – vergleichbare sonstige Organisationseinheit