einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach vorangegangenem, negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Dänemark, Schutzgewährung in Dänemark im fraglichen Zeitpunkt vergleichbar mit Vorgaben nach RL 2011/95/EU, kein Abschiebungsverbot bezüglich Somalia bei gesundem, arbeitsfähigem Mann ohne Unterhaltsverpflichtungen
einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach vorangegangenem, negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Dänemark, Schutzgewährung in Dänemark im fraglichen Zeitpunkt vergleichbar mit Vorgaben nach RL 2011/95/EU, kein Abschiebungsverbot bezüglich Somalia bei gesundem, arbeitsfähigem Mann ohne Unterhaltsverpflichtungen
Asyl Nigeria, Folgeantrag, Bestandskräftiger Ablehnungsbescheid, Keine Wiederaufgreifensgründe, Keine Abschiebungsverbote, Offensichtlich unbegründete Klage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid
Asyl Nigeria, Folgeantrag, Bestandskräftiger Ablehnungsbescheid, Keine Wiederaufgreifensgründe, Keine Abschiebungsverbote, Offensichtlich unbegründete Klage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid
Asyl Nigeria, Folgeantrag, Bestandskräftiger Ablehnungsbescheid, Keine Wiederaufgreifensgründe, Keine Abschiebungsverbote, Offensichtlich unbegründete Klage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid