Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Zuerkennung subsidiären Schutzes bzw. Feststellung nationaler Abschiebungshindernisse im Falle der vorherigen Gewähr subsidiären Schutzes in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Anhaltspunkt für die Bestimmung der Angemessenheit der Frist gem. § 75 S. 1 VwGO bietet die in Art. 31 Abs. 3 RL 2013/32/EU enthaltene Regelbearbeitungsfrist