Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit eines Abänderungsantrags gem § 80 Abs 7 S 2 VwGO – fachgerichtliche Entscheidungen zu entscheidungserheblicher Rechtsfrage als geänderte, ein Abänderungsverfahren ermöglichende Umstände – Rechtsschutzgarantie gebietet ggf Anerkennung eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage trotz Möglichkeit eines Wiederaufnahmeantrags gem § 33 Abs 5 AsylGjuris: AsylVfG 1992