Einreise- und Aufenthaltsrecht für Unionsbürger, Verlustfeststellung, Kein Erwerb des Daueraufenthaltsrechts, Kein 5-jähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt, Keine Verwirkung, Entscheidung über zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot, Unterbliebene Mitwirkung des Bundesamtes, Keine Heilung oder Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers
Armenien, erfolglose Klage gegen ablehnenden Asylbescheid, Ausreise aufgrund von privaten Problemen, Gefäßerkrankungen, keine Abschiebungsverbote, Klägern aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Zugang zum Gebäude nicht möglich, keine Vertagung der mündlichen Verhandlung, keine persönliche Anhörung erforderlich, kein Aufklärungsmangel