Armenien, erfolglose Klage gegen ablehnenden Asylbescheid, Ausreise aufgrund von privaten Problemen, Gefäßerkrankungen, keine Abschiebungsverbote, Klägern aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Zugang zum Gebäude nicht möglich, keine Vertagung der mündlichen Verhandlung, keine persönliche Anhörung erforderlich, kein Aufklärungsmangel
Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (abgelehnt), Ausländerrecht, Herkunftsland Türkei, Verurteilung wegen Vergewaltigung
Prozesskostenhilfe, Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erfolgsaussichten der Klage, Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Auffangtatbestand, obergerichtlich noch nicht geklärte Frage, rechtliche Unmöglichkeit der (freiwilligen) Ausreise, allgemeine Erteilungsvoraussetzung (fehlendes Ausweisungsinteresse), Titelerteilungssperre
Armenischer Asylbewerber armenischer Volks- und christlicher Religionszugehörigkeit, Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes und Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten, Sprach- und Gehörlosigkeit