Türkischer Staatsangehöriger, Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken, Fiktionswirkung, Kein ordnungsgemäßer Aufenthalt nach dem ARB 1/80 durch eine Grenzübertrittsbescheinigung, Stillhalteklausel des Art. 41 des Zusatzprotokolls nur bei beabsichtigter selbstständiger Tätigkeit, Fiktionswirkung des § 21 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerungsantrag
Herkunftsland Nigeria, gesunde und erwerbsfähige Mutter mit Kindern, Sohn geistig behindert, volljährige Tochter, Zwangsprostitution, Rückkehr im Familienverband, innerstaatliche Fluchtalternative, Corona-/SARS-CoV2-/COVID-19-Pandemie, kein Abschiebungsverbot