Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei behauptetem Verlust der fristwahrenden Beschwerdebegründung nach der Aufgabe zur Post
Verlagerung von Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung gem § 3 Abs 4 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (juris: KiFöG ST) bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsgemäß – Kommunalverfassungsbeschwerde zwar zulässig, insb nicht gem Art 93 Abs 1 Nr 4b GG, § 91 BVerfGG subsidiär, aber nach Maßgabe der Gründe unbegründet