Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) und Krankenversorgung bei der Organisation der Hochschulmedizin – Verantwortung der Fachbereiche für Einvernehmenserteilung bzgl wissenschaftsrelevanter Maßnahmen der Universitätsklinika – hier: Schließung der Bettenstation einer Universitätsklinik verletzt Professor bei Einvernehmen des Fachbereichs nicht in Grundrechten