(Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage – Vorliegen einer objektiv willkürlichen Gerichtsentscheidung – Unterbrechung des Beschwerdeverfahrens durch Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens – Rechtliches Gehör – Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO)
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG – Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit – hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm