(Krankenversicherung der Rentner – nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur Krankenversicherung wegen rückwirkender Pflichtversicherung – “Entfallen von Aufwendungen” und Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge ist keine “Erzielung von Einkommen oder Vermögen” iSv § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10)
Strafzumessung bei Raubtaten: Begründungsanforderungen bei Verhängung einer außergewöhnlich hohen Strafe und bei Verneinung eines minder schweren Falls trotz Vorliegens von Milderungsgründen