Rückabwicklungsprozess wegen Bankenhaftung aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Gehörsverstoß durch nicht berücksichtigten Beweisantritt zur Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Anlegers
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Verteidigung gegen ärztlichen Vergütungs- bzw Schadensersatzanspruch durch Geltendmachung unzureichender Aufklärung und Bestreiten des Schadenseintritts