Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – “Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Markenbeschwerdeverfahrens” – Antragsteller erfüllt Auflagen zur Klärung der Bedürftigkeit nicht – keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Verspätetes Vorbringen im Berufungsverfahren: Nachlässigkeit bei Einwendungen gegen den Klageanspruch auf Grund Abtretung – Treppenlift

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Steuerrecht

(Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank mit dem Beruf des Steuerberaters – Gewerbliche Tätigkeit – Keine Bestellung zum Steuerberater unter Auflage – Verfassungsmäßigkeit des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG – Wahrung des Schriftformerfordernisses bei handschriftlich beglaubigter Abschrift der Revisionsschrift)

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Kosten- und Gebührenrecht

Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

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Patent- und Markenrecht

Patentnichtigkeitsklageverfahren – kein verspätetes Vorbringen – keine erfinderische Tätigkeit –

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Verwaltungsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage wegen versammlungsrechtlicher Auflagen – hier: Verbot jeglicher Musikdarbietungen bei Versammlung

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Familienrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung verletzt Betroffene in allgemeinem Persönlichkeitsrecht – mangelnde gesetzliche Grundlage sowie fehlende Verhältnismäßigkeit – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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Patent- und Markenrecht

Patentbeschwerdeverfahren – “Unterbekleidungsteil” – Prioritätsrecht ist ein selbständiges, frei übertragbares Recht – zur Abtretung des Prioritätsrechts – Übertragung des Prioritätsrechts auf Rechtsnachfolger unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden Voranmeldung oder des daraus entstandenen Vollrechts ist auch zur Inanspruchnahme einer inländischen Priorität zulässig – zur rechtswirksamen Inanspruchnahme der Priorität – Prioritätsrecht muss am Tag vor der Prioritätserklärung übertragen worden sein – Angabe des gesetzlichen Vertreters einer prozessunfähigen natürlichen Person ist für Patentanmeldungen nicht vorgeschrieben – Mangel der Prozessfähigkeit und die gesetzliche Vertretungsmacht kann nicht ohne Weiteres von Amts wegen berücksichtigt werden

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