Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einsprechenden – keine Unterbrechung des Einspruchsverfahrens – Beteiligter wird in der mündlichen Verhandlung bzw. Anhörung erstmals mit neuen Tatsachen oder Rechtsfragen konfrontiert – keine Möglichkeit der angemessenen Äußerung – Vertagung der Anhörung – ggf. Rückkehr ins schriftliche Verfahren