Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen – Beschränkung der Person des Vertreters des Aktionärs in der Hauptversammlung auf bestimmten Personenkreis
Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg verletzen nicht das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG)