Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren und Ablehnung der Neufestsetzung des Gegenstandswertes: Keine Erhöhungsgebühr gem Nr 1008 RVG-VV bei Mehrfachvertretung im Verfahren über eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde
(Rentenversicherung – Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB 6 – arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger – kein Vorliegen einer zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit bei Lücke von über einem Jahr)