(Prüfung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – Unbeachtlichkeit des Zuflusses des Bezugs beim Gesellschafter – Keine grundsätzliche Bedeutung)
Zulässigkeit der Berufung: Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung eines ehemaligen Testamentsvollstreckers zu Auskunftserteilung und Rechnungslegung; Berücksichtigung von Kosten für Hilfspersonen