(Keine Abzugsfähigkeit der die steuerfreie Reisekostenvergütung übersteigenden Reisekosten als Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige daneben eine Dienstaufwandsentschädigung nach §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 1 LKomBesVO erhält)
Zum Verhältnis von § 12 der Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten (BGV C 22) zu Ziffer 4.3.1 der berufsgenossenschaftlichen Regeln Dacharbeiten (BGR 203)