(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungen für Auszubildende – Unterkunftskostenzuschuss – Ermittlung des Differenzbetrages zwischen dem ungedeckten Unterkunftsbedarf nach § 22 SGB 2 und dem in der Berufsausbildungsbeihilfe enthaltenen pauschalierten Unterkunftsanteil – hier fehlender ungedeckter Unterkunftsbedarf)
Nichtannahmebeschluss: Qualifizierung der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben statt als vorweggenommene Werbungskosten sowie höhenmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsrechtlich unbedenklich – Doppelbesteuerungsverbot begründet keinen Anspruch auf Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen in den Aufbauphase
(Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG – Verhältnis zu § 255 HGB)