Ausbildungsförderung nach dem fünften Fachsemester, Hochschulwechsel, Zählung der Fachsemester, Anspruch auf Vorlage der Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 BAföG zu einem späteren Zeitpunkt (verneint), Hochschulwechsel als schwerwiegender Grund für Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (verneint)
Ausbildungsförderung nach dem fünften Fachsemester, Hochschulwechsel, Zählung der Fachsemester, Anspruch auf Vorlage der Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 BAföG zu einem späteren Zeitpunkt (verneint), Hochschulwechsel als schwerwiegender Grund für Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (verneint)
Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der Maßnahmen