Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen, Psychotherapeuten, Masterabschluss in „Klinischer, Psychologie und Psychotherapie“ ausreichend, Feststellungsinteresse (bejaht)
Berufsbetreuervergütung: Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse durch eine Facharbeiterausbildung zum Wirtschaftskaufmann in der ehemaligen DDR mit späterer Anerkennung als Industriekaufmann