Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Ausbildungsförderungsleistungen wegen Bestehens eines unterhaltsrechtlichen Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss
Umfang des Erstattungsanspruchs des nachrangigen Sozialhilfeträgers gegenüber dem vorrangig leistungsverpflichteten Träger von Ausbildungsförderungsleistungen
Bei Wechsel von Bachelor- zu grundständigem Diplomstudiengang keine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG, sondern verfassungskonforme Erweiterung des Förderungstatbestandes nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG