(Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei höchstrichterlich noch nicht entschiedener Rechtsfrage; § 6a Abs. 4 Satz 5 EStG: Ende des Dienstverhältnisses nur bei Ausscheiden?)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen an die gerichtlichen Untersagung einer Äußerung als “Schmähkritik” – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch zivilgerichtliches Unterlassungsurteil bei ungerechtfertigter Bejahung des Vorliegens von Schmähkritik durch Äußerung in öffentlichem Kontext – Gegenstandswertfestsetzung