Grenzüberschreitende Insolvenz innerhalb der EU: Anwendbares Recht auf die Befugnisse des Insolvenzverwalters; Voraussetzungen der Zwangsversteigerung des in Deutschland belegenen Grundstücks eines deutschen Schuldners nach Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens
Patentbeschwerdeverfahren – Beschluss trägt handschriftliche Namenswiedergabe, die von Originalunterschrift des Prüfers abweicht – Unwirksamkeit des Beschlusses – durch Zustellung entstandener äußerer Anschein eines wirksamen Beschlusses war zu beseitigen
Markenbeschwerdeverfahren – “Unterschriftsmangel II” – zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers oder Abdruck seines Namens mit Abdruck des Dienstsiegels des DPMA – Nachholung der Unterschrift oder der Anbringung des Dienstsiegels im Beschwerdeverfahren ist bei einem im schriftlichen Verfahren vor dem DPMA erlassenen Beschluss nicht möglich