Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Blasenkatheterset” – zum Rechtsschutzinteresse der Klägerin an der Fortführung des Nichtigkeitsverfahrens, in welchem auch sämtliche Unteransprüche des erloschenen Patents angegriffenen werden – Patentinhaberin hat ihre Klage im parallelen Verletzungsstreitverfahren nur auf den Hauptanspruch gestützt und die Unteransprüche im Nichtigkeitsverfahren nicht gesondert verteidigt – zur Geltendmachung mehrerer Nichtigkeitsgründe gegen identische Patentansprüche – zulässige alternative Antragshäufung – eine im Wege der Klageänderung nur hilfsweise zur Entscheidung gestellte Geltendmachung weiterer Nichtigkeitsgründe – Unzulässigkeit