Überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – immaterieller Nachteil eines minderjährigen Klägers – seelischer Unbill – keine aktive Involvierung in das Gerichtsverfahren – Vertretung durch die Eltern – besondere Belange des Minderjährigen als Verfahrensgegenstand – Belastungen der Eltern – Bemessung der Überlänge – Aktivmonate – richterliche Verfügung – Zeitpunkt der Ausführung – Abwarten auf Eingang eines Originalschriftsatzes – Fehler des Gerichts – freigestellte Stellungnahme anstelle einer Aufforderung zur Stellungnahme
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess durch Nichtzulassung der Berufung trotz Vorliegens von Zulassungsgründen ohne nachvollziehbare fachgerichtliche Begründung – hier: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Anwaltskosten für Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen gem der FluggastrechteVO (juris: EGV 261/2004) als im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung ungeklärte sowie uneinheitlich beantwortete Rechtsfrage
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Entscheidung über Mitgliedschaft von Personen in jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts berührt keine „eigene Angelegenheit“ des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt K.d.ö.R., mithin nicht das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht dieses Dachverbandes – ggf allerdings Beschwerdebefugnis der jeweiligen jüdischen Gemeinden – Staatsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt kann keine religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechte des Landesverbandes begründen (Fortführung von BVerfGE 123, 148)
Auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs für das Jahr 2007 durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 (StÄndG 2007) und im Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Privilegierung von Gewinneinkünften nicht gerechtfertigt – auf Veranlagungsjahr 2007 rückwirkende Neuregelung bis spätestens 31.12.2022 geboten
Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anschließend in der Zivilgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren wegen Entschädigung für ein überlanges Gerichtsverfahren