Sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Rüge der Verletzung materiellen Rechts – Anforderungen an die Revisionsbegründung – Auseinandersetzung mit angefochtener Entscheidung – überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – Fortführung des Ausgangsverfahrens nach Tod des ursprünglichen Klägers durch Rechtsnachfolger – Geldentschädigung – besondere Bedeutung des Ausgangsverfahrens für die Zeit vor Prozessübernahme – Hinweis auf Vererblichkeit der Entschädigung nicht ausreichend
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Geltendmachung einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens gem §§ 72, 72a ArbGG
(Sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Rüge der Verletzung materiellen Rechts – Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 164 Abs 2 S 3 SGG – Tatsachenbezeichnung grundsätzlich kein formelles Zulässigkeitserfordernis)