(Sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Rüge der Verletzung materiellen Rechts – Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 164 Abs 2 S 3 SGG – Tatsachenbezeichnung grundsätzlich kein formelles Zulässigkeitserfordernis)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung gem § 495a ZPO ohne vorheriger gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist