Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) setzt Darlegung dessen voraus, was bei ordnungsgemäßer Gehörsgewährung vorgebracht worden wäre – hier: Rüge einer Gehörsverletzung durch Verweisungsbeschluss vor mündlicher Verhandlung – fehlender Beschwerdevortrag zu Einwänden gegen Verweisung – Verweisung auf rügeloses Einlassen unzureichend
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Geltendmachung entscheidungserheblicher verfassungsrechtlicher Erwägungen im fachgerichtlichen Verfahren
Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses; Prüfungsbefugnis des Oberlandesgerichts hinsichtlich des fehlenden Rechtsschutzinteresses des Antragsstellers
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO und ohne entsprechenden vorherigen Hinweis