Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige Auskehr des von der vormaligen, ebenfalls verbeamteten Ehefrau bezogenen kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 Abs. 5 BBesG) – keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG bzw des Sozialstaatsprinzips