Erfolgreiche Geltendmachung des presserechtlichen Auskunftsanspruch auf die kumulierte Gesamtzahl der SARS-CoV-2-Infektionen in den Gemeinden eines Landkreises
Nichtannahmebeschluss: Zur Einstufung der Verweigerung einer Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem Art 96 BaySvVollzG (juris: SichVVollzG BY) iVm Art 204 Abs 1 BayStVollzG (juris: StVollzG BY) als rechtsmittelfähige “Maßnahme” iSd § 109 Abs 1 StVollzG – hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verneinung der Voraussetzungen des § 109 StVollzG naheliegend – Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Begründung unzulässig