Keine Aussetzung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde wegen neuer zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach negativem Abschluss des Asylverfahrens bzw. wegen Beziehung zu Kind
Kein Anspruch auf Mitteilung an Ausländerbehörde über Bestandskraft eines Bescheides auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Wege der Vollstreckung
Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei nur in deutscher Sprache erfolgtem Hinweis auf die Folgen der Pflichtverletzung