Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde – Fehlen besonderer, für eine Auslagenerstattung sprechender Billigkeitsgesichtspunkte
Ablehnung einer Kostenentscheidung gem § 34a Abs 3 BVerfGG nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde – besondere Billigkeitsgründe für Anordnung der Auslagenerstattung nicht dargelegt
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung von Büromaterial bei der Erstattung notwendiger Auslagen eines Strafgefangenen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren – hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Kostenerstattung für Schreibpapier und Schreibmaschinenfarbbänder im Rahmen mehrerer strafvollzugsrechtlicher Verfahren unter bloßem Hinweis auf „Allgemeinkosten“, mithin ohne nachvollziehbare Begründung
Ablehnung der Auslagenerstattung im eA-Verfahren nach Erledigungserklärung – fehlende Erfolgsaussichten des ursprünglich gestellten Antrags mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung sowie der Unzumutbarkeit der Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs