Entschädigung des Straftatverletzten: Tatrichterliche Entscheidung bei teilweiser Ablehnung eines Adhäsionsanspruchs; Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung – Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) – Verwirkung des Verfügungsgrundes vorliegend unvertretbar