Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Auslagenerstattung gem § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO setzt Ermessensausübung voraus – Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Ermessensnichtgebrauch – keine prozessuale Überholung durch Entscheidung des Beschwerdegerichts bei beschränktem Prüfungsumfang
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren nach Verfahrenseinstellung – an sich unanfechtbare Kostenentscheidung im OWi-Verfahren kann im Anhörungsrügeverfahren (§§ 33a StPO, 46 Abs 1 OWiG) abgeändert werden – Gegenstandswertfestsetzung