Anordnung der Auslagenerstattung zu einem Drittel (§ 34a Abs 3 BVerfGG) trotz teilweiser Verwerfung bzw Zurückweisung der Anträge in der Hauptsache – Gegenstandswertfestsetzung
Revision in Strafsachen: Vortrag neuer strafzumessungsrelevanter Tatsachen durch den Beschwerdeführer; Absehen von der Aufhebung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht