Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) im Asylverfahren durch unbegründete Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags trotz grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfener Fragen – hier: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG ) zugunsten syrischer Flüchtlinge als im maßgeblichen Zeitpunkt (Juni 2014) ungeklärte Rechtsfrage – Gegenstandswertfestsetzung
Krankenversicherung – Arbeitsunfähigkeit – Zustimmung zum Auslandsaufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU – Sanktionierung der mangelnden Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung oder an einer Heilbehandlung