Vertragsärztliche Versorgung – Neurochirurgie – Nichtberücksichtigung der Grundpauschalen nach den Nrn 16210 – 16212 EBM-Ä 2008 sowie der Diagnostik und/oder Behandlung nach Nr 16232 EBM-Ä 2008 als Spezialleistung
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungsverträgen nach altem Recht – gespaltene Auslegung des § 8 VVG aF wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch sozialgerichtliche Entscheidungen durch die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Versorgung eines Minderjährigen mit einem Kopfschutzhelm abgelehnt wurde
Nichtannahmebeschluss: Auf alter Rechtslage beruhende Nichtzulassung einer gesonderten Berücksichtigung der betriebsnotwendigen Investitionskosten – Eigenkapitalzinsen, von Rückstellungen für spätere Investitionen sowie von Pauschalen für Instandhaltungsmaßnahmen – bei der Abrechnung gegenüber Pflegebedürftigen verletzt keine Grundrechte