Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 16, 17 Abs 2, 20 MiLoG gerichtete Verfassungsbeschwerde mehrerer Transportunternehmen wegen Subsidiarität unzulässig – fachgerichtlicher Rechtsschutz in Form von Feststellungsklagen zur Reichweite des MiLoG sowie zur Auslegung der angegriffenen Normen
(Patentbeschwerdeverfahren – “Polyurethanschaum” – zum Prüfungsverfahren – Auslegung des Sinngehalts der Merkmale von Patentansprüchen aus der Sicht des zuständigen Fachmanns – zur Ermittlung des zur Auslegung notwendigen Wissens durch die Prüfungsstelle – zur Frage, ob § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG nur eine Formvorschrift darstellt)