Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH – hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl unionsrechtlicher Staatshaftungsansprüche bei unzureichend substantiierter Beschwerdebegründung
Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige Diskriminierung einer nicht eingestellten Bewerberin bei objektiver Nichterfüllung der Einstellungsvoraussetzungen – zudem keine offensichtlich unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV in angegriffener Entscheidung
Keine Einwendungspräklusion für Betroffene außerhalb des Auslegungsbereiches; Voraussetzungen und Umfang von vorgezogenem Lärmschutz anlässlich des Ausbaus einer Eisenbahnstrecke; Immissionsschutz durch betriebsregelnde Anordnungen