Nichtannahmebeschluss: Versagung von Beratungshilfe verletzt bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis nicht das Gebot der Sicherung der Rechtswahrnehmungsgleichheit – hier: Beratungshilfeantrag bzgl einer Klage auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs – Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Beratungshilfeantrag bei Unanwendbarkeit von § 39 Nr 1 SGB II (juris: SGB 2) und aufschiebender Wirkung des Widerspruchs
(Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft – keine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt iSv § 8a SGB 4 – Verfassungsmäßigkeit)