Wiederholung einer eA sowie nachträgliche eA-Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG: Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an Ungarn zur Strafverfolgung – Zu fachgerichtlichen Aufklärungspflichten im Auslieferungsverfahren bzgl Haftbedingungen im ersuchenden Staat
Nichtannahmebeschluss: Gewährung subsidiären Schutzes in anderem EU-Mitgliedsstaat stellt gewichtiges Indiz für Vorliegen eines Auslieferungshindernisses dar – hier: Auslieferung eines in Belgien als schutzberechtigt anerkannten Weißrussen an Weißrussland zur Strafverfolgung – mangelnde Substantiierung wegen Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen – zudem Entkräftung der Gefahr einer Verhängung der Todesstrafe bzw menschenunwürdiger Haftbedingungen durch verbindliche Zusicherungen Weißrusslands
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Energieversorgungseinrichtung für einen Elektromagneten und Betriebsverfahren (Ausgangsstrombegrenzung)” – zur Möglichkeit, dass die komplexe Funktionsweise einer Schaltung durch eine Vorbenutzung öffentlich zugänglich geworden ist
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Möglichkeit der Konfrontation einer Belastungszeugin im gerichtlichen Verfahren begründet für sich genommen noch keine Verletzung von Art 6 MRK, mithin auch kein Auslieferungshindernis – hier: Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung an die Schweiz – Verletzung des Konfrontationsrecht nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)