Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung eines Deutschen an Polen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls – hier: Inlandsbezug der Tat möglich – Fehlen einer detaillierten, einzelfallbezogenen Abwägung
Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Sikh mit russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit an die Russische Föderation zur Strafverfolgung – Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit im ersuchenden Staat – zudem keine Verkennung von Art 16a GG
Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der in Auslieferungsverfahren geltenden Aufklärungspflicht – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslieferung bei Zusicherung des ersuchenden Staats, eine konventionskonforme Behandlung des Verfolgten zu gewährleisten
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung eines Deutschen nach Belgien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls – Erfordernis einer Einzelfallabwägung bei teilweise im Inland begangener Straftat – hier: mutmaßliche Anstiftung im Inland zu im Ausland begangenem Mord
Zur Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der Identitätskontrolle gem Art 23 Abs 1 S 3 GG iVm Art 79 Abs 3 GG, Art 1 Abs 1 GG – Zulässigkeitsanforderungen an Verfassungsbeschwerden zur Aktivierung der Identitätskontrolle – Schuldgrundsatz als Teil der Verfassungsidentität