Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Versammlungsrechtliche Auflage in Form eines Verbots des Abbrennens von Gegenständen, insb Fackeln stellt keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar
Rechtsanwaltshonoraranspruch: Voraussetzungen einer formfreien Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung; Anforderungen an eine formgerechte Vergütungsvereinbarung
(Vertragsärztliche Vergütung – Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine in der Rechtsform einer GbR geführte Laborgemeinschaft – Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis – Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung nach § 25 Abs 3 BMV-Ä gilt nicht für Ärzte für Laboratoriumsmedizin ohne unmittelbaren Patientenkontakt – Verfassungsmäßigkeit)